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HELDT | ZÜLCH Fotorecht · Hamburg

Fotorecht. Klar geregelt.

Fotos werden online schnell kopiert, verwendet oder verändert. Wenn Ihre Bilder ohne Erlaubnis genutzt werden, kommt es darauf an, die Situation richtig einzuschätzen und die passenden Schritte einzuleiten. Heldt | Zülch ist auf Fotorecht spezialisiert und berät Fotografen und Unternehmen bei Fragen rund um die Nutzung, Verletzung und Durchsetzung von Bildrechten.

  • Spezialisierung auf Fotorecht
  • Klare Einschätzung
  • Bundesweite Tätigkeit
  • Persönliche Ansprechpartner
Dr. Heiner Heldt
Dr. Heiner HeldtRechtsanwalt & Mitgründer
Stadtansicht
Hamburg

Jeder Moment zählt. Schützen Sie Ihre Rechte – kontaktieren Sie uns noch heute.

Leistungen

Was können wir für Sie tun?

Ob es um die unerlaubte Nutzung eines Fotos, eine Abmahnung oder die Durchsetzung von Ansprüchen geht: Wir prüfen den konkreten Fall und zeigen Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Anwaltliche Ersteinschätzung

Sie haben festgestellt, dass Ihre Fotos ohne Erlaubnis oder außerhalb der vereinbarten Nutzungsrechte verwendet werden? Oder Sie möchten vorab klären, welche Rechte Sie einem Kunden an Ihren Bildern einräumen sollten? Wir prüfen Ihren konkreten Fall und besprechen mit Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und welches Vorgehen sinnvoll ist.

Abmahnung von Rechtsverletzern

Wenn Ihre Fotos unberechtigt genutzt werden, unterstützen wir Sie bei der Recherche und Dokumentation der Rechtsverletzung und übernehmen die außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dazu gehören insbesondere Abmahnungen, die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sowie die Kommunikation und Verhandlung mit der Gegenseite. Bei wiederkehrenden Fotonutzungen können wir auch mehrere Fälle fortlaufend bearbeiten.

Gerichtliche Durchsetzung

Wenn sich ein Fall außergerichtlich nicht lösen lässt, prüfen wir, ob eine gerichtliche Durchsetzung sinnvoll ist, und begleiten Sie durch das Verfahren. Dabei kann es um Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung gehen. Bei Urheberrechtsstreitigkeiten gelten besondere Zuständigkeiten – wir prüfen den jeweiligen Gerichtsstand und vertreten unsere Mandanten bundesweit.

Lizenzverträge & Nutzungsrechte

Wir erstellen und prüfen Verträge für Fotografen und beraten zu Lizenz- und Nutzungsrechten. Dabei geht es unter anderem darum, welche Rechte ein Kunde an Ihren Bildern erhält, wie umfangreich die Nutzung sein darf und für welchen Zeitraum sie gilt. Auch bei Lizenzverhandlungen sowie bei Verträgen mit Kunden, Models oder Agenturen unterstützen wir Sie.

„Wir führen keine Prozesse, die sich für Sie wirtschaftlich nicht rechnen."
Dr. Heiner Heldt, Rechtsanwalt & Mitgründer
Aus der Praxis

Beispiele aus der Praxis

Jeder Fall ist anders. Die folgenden Beispiele zeigen typische Konstellationen, mit denen Fotografen bei der Durchsetzung ihrer Bildrechte konfrontiert sein können.

Sechsstellige Gesamterlöse

Eine Fotografin kam über eine Empfehlung zu uns. Sie hatte festgestellt, dass ihre Fotos systematisch im Internet ohne Genehmigung genutzt wurden – auf Websites, in Onlineshops, in Werbemitteln. Die Vielzahl der Fälle erforderte eine strukturierte Vorgehensweise über mehrere Jahre. Rechtlich anspruchsvoll war insbesondere die Darlegung der Schadenshöhe auf Basis ihrer individuellen Lizenzpraxis sowie die wiederkehrende Frage, ob eine behauptete Lizenz die jeweilige Nutzung tatsächlich abdeckte. Wir haben die Verletzungen systematisch dokumentiert, abgemahnt und in streitigen Fällen Klage erhoben – mit strategischer Auswahl der Klagbeträge, um realistische Ergebnisse auch bei abweichenden Gerichtsentscheidungen zu sichern.

→ Alle Fälle wurden mit einem finanziell positiven Ergebnis abgeschlossen – insgesamt deutlich im sechsstelligen Bereich.

Vergleich im mittleren fünfstelligen Bereich

Ein Fotograf wandte sich an uns, weil sein Auftraggeber die für ihn erstellten Fotos für Zwecke verwendete, die der Vertrag nicht erlaubte. Eigene Einigungsversuche waren gescheitert – der Gegner hatte nur hingehalten. Der Mandant wollte die Geschäftsbeziehung nicht vollständig gefährden, gleichzeitig war die Rechtsverletzung eindeutig und die entstandene Vergütungslücke erheblich. Wir haben durch konsequenten, aber kontrollierten Druck eine außergerichtliche Einigung herbeigeführt – mit langem Atem und klarer Verhandlungsführung.

→ Ein Vergleich im mittleren fünfstelligen Bereich – ohne Klage, ohne Eskalation der Geschäftsbeziehung.

Urhebernennung durchgesetzt

Ein Fotograf hatte einen Teil seiner Fotos auf einem Portal veröffentlicht, das die kostenfreie Nutzung unter der Bedingung der Urhebernennung erlaubte. Zahlreiche Nutzer verwendeten die Fotos ohne diese Nennung. Die Fälle waren kleinteilig, aber dem Mandanten war die Durchsetzung seiner Urhebernennung ein wichtiges Anliegen – rechtlich und persönlich. Wir haben die Verletzungen systematisch verfolgt, Unterlassung und Vergütung eingefordert.

→ Urhebernennung durchgesetzt, Vergütungen erstritten – konsequent und für den Mandanten mit klarem Ergebnis.
Vorteile

Spezialisiert, erfahren, bundesweit – Ihre Vorteile

Spezialisierung

Wir beraten ausschließlich im Fotorecht – kein Fall ist für uns Neuland.

Kostenerstattung

In den meisten Fällen trägt die Gegenseite die Anwaltskosten.

Bundesweite Prozesserfahrung

Wir verfügen über Erfahrung mit Urheberrechtsverfahren vor Gerichten in ganz Deutschland und begleiten unsere Mandanten auch bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Team Heldt | Zülch in der Kanzlei Unser Team
Standort

Bundesweite Vertretung – von Hamburg aus

Urheberrechtsverletzungen machen vor Ländergrenzen nicht halt. Mit Büros in Hamburg und Lüneburg sind wir bundesweit für Sie tätig – per Telefon, E-Mail und Videokonferenz.

  • Bundesweite Prozesserfahrung Wir führen Urheberrechtsverfahren vor allen relevanten deutschen Gerichten und kennen die Sonderzuständigkeiten.
  • Digitale Beratung Beratung per E-Mail, Telefon und Videokonferenz – ohne Anreise, ohne Zeitverlust.
  • Flexible Erreichbarkeit Kurzfristige Bearbeitung ist möglich und bei uns Standard – gerade bei zeitkritischen Fristen.
FAQ

Was Mandanten zuerst fragen

Was kann ich tun, wenn jemand mein Foto ohne Erlaubnis verwendet?

Zunächst sollte geprüft werden, ob tatsächlich keine entsprechende Nutzungserlaubnis besteht und unter welchen Umständen das Bild verwendet wurde. Je nach Situation können beispielsweise Unterlassungs-, Schadensersatz- oder Kostenerstattungsansprüche in Betracht kommen.

Wie hoch kann Schadensersatz bei einer Bildrechtsverletzung sein?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem die konkrete Nutzung, die Dauer und der Umfang der Verwendung sowie die vereinbarten oder branchenüblichen Lizenzbedingungen. Wir prüfen den Einzelfall und erläutern, welche Berechnung in Betracht kommt.

Muss ich sofort einen Anwalt einschalten?

Nicht zwingend. Gerade bei einer festgestellten Bildrechtsverletzung kann es aber sinnvoll sein, die Situation zunächst rechtlich prüfen zu lassen, bevor Sie selbst Kontakt mit dem Nutzer aufnehmen.

Was kostet eine anwaltliche Beratung?

Die Kosten hängen vom Umfang der Beratung und vom konkreten Fall ab. Im Rahmen der ersten Einschätzung können wir Ihnen erläutern, welche Kosten voraussichtlich entstehen.

Kann ich auch gegen große Unternehmen vorgehen?

Grundsätzlich ist nicht entscheidend, wie groß das Unternehmen ist. Entscheidend ist, ob eine Rechtsverletzung vorliegt und welche Ansprüche sich daraus ergeben. Wir prüfen die Situation unabhängig vom Unternehmen und zeigen Ihnen die möglichen nächsten Schritte.

Bewertungen

Das sagen Mandanten

5
★★★★★
Google Bewertungen

„Seit letztem Jahr bin ich Mandant bei Heldt | Zülch Rechtsanwälte und meine Erfahrungen könnten nicht besser sein."

Niclas FlenterGoogle-Bewertung

„Ich habe Rechtsanwalt Zülch in Sachen meiner betrieblichen Altersvorsorge kontaktiert. Das gesamte Team von Herrn Zülch konnte mir sachdienlich, schnell und unkompliziert in meiner Angelegenheit weiterhelfen. Ich kann die Kanzlei sehr empfehlen."

HeimfelderJungGoogle-Bewertung

„Vielen Dank Herr Zülch für die kompetente Beratung und die erfolgreiche Durchsetzung unserer Ansprüche. Ohne Ihre Unterstützung wären wir nicht weitergekommen."

Till RoebenGoogle-Bewertung
Über Uns

Heldt | Zülch

Heldt | Zülch ist auf Fotorecht spezialisiert. Wir unterstützen Fotografen und Unternehmen bei rechtlichen Fragen rund um Bilder, Nutzungsrechte und die Durchsetzung von Ansprüchen. Unser Anspruch ist eine Beratung, die verständlich bleibt und sich am konkreten Fall orientiert.

Mehr über die Kanzlei →

Kontakt

Sie haben eine Frage zu einem Bild?

Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen, ob und wie wir Sie unterstützen können. Nutzen Sie dafür das Kontaktformular oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Bitte beachten Sie, dass eine erste Kontaktaufnahme noch kein Mandatsverhältnis begründet. Eine verbindliche rechtliche Beratung erfolgt erst nach entsprechender Beauftragung.

  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Antwort auf Deutsch oder Englisch
  • Bundesweite Vertretung
  • Beratung auch per Videokonferenz

Oder rufen Sie direkt an:

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